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Kosten

Meine Leistungen stelle ich, je nach Behandlung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung. Diese (auch osteopathische Leistungen) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Zusatzversicherungen für Heilpraktiker, private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel zumindest anteilsmäßig die Kosten. Bitte entnehmen Sie hierzu die Konditionen Ihrer Versicherungsunterlagen.